Wettkampfreglement
Edizione 2027
Ausgabe: 2026
Art. 1 – Organisation
Die Naturlaufveranstaltung mit dem Namen "GUT – Grappa Ultra Trail" wird vom CONSORZIO TURISTICO VIVERE IL GRAPPA organisiert.
Die organisierende Körperschaft hat ihren Sitz in Piazza Paradiso 11, 31030 Borso del Grappa und ist Inhaberin der USt-IdNr. 03286990266. Die Veranstaltung findet auf den Wegen und Forststraßen des Massivs des Monte Grappa statt, mit Start in der Gemeinde Bassano del Grappa (VI) und Ziel beim Ristorante Pizzeria Antica Abbazia, Via Cenghia 82, 31030 Borso del Grappa (TV).
Art. 2 – Annahme des Reglements
Die Teilnahme am GUT – Grappa Ultra Trail bedeutet die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieses Reglements und etwaiger späterer Änderungen und offizieller Mitteilungen, die auf der Website der Veranstaltung www.grappaultratrail.com veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, das Reglement gelesen und verstanden zu haben, es vollständig anzunehmen und die Organisation von jeglicher zivil- und strafrechtlicher Haftung für Schäden an Personen oder Sachen freizustellen, die vor, während und nach der Veranstaltung als direkte oder indirekte Folge der Teilnahme auftreten können.
Art. 3 – Die Wettbewerbe
Der GUT – Grappa Ultra Trail ist eine Trailrunning-Veranstaltung in natürlicher Umgebung, die auf Pfaden, Saumpfaden, Karrenwegen und kurzen asphaltierten Abschnitten zwischen dem Gebiet von Bassano del Grappa und dem Massiv des Monte Grappa stattfindet. Die Strecken verlaufen über typisches Berg- und Hügelgelände; sie können technische, steile und potenziell exponierte Abschnitte aufweisen, die mit angemessener Wandererfahrung und Selbstständigkeit zu bewältigen sind.
Es sind drei Distanzen vorgesehen:
- GUT 80 km: Strecke von etwa 80 km mit einem positiven Höhenunterschied von etwa 4.500 m D+; Start Samstag, 16. Mai 2026 um 23:59 Uhr an der Piazza della Libertà, Bassano del Grappa, Ziel beim Ristorante Antica Abbazia, Borso del Grappa.
- GUT 40 km: Strecke von etwa 45 km mit einem positiven Höhenunterschied von etwa 2.500 D+; Start Sonntag, 17. Mai 2026 um 09:30 Uhr an der Piazza della Libertà, Bassano del Grappa, Ziel beim Ristorante Antica Abbazia, Borso del Grappa.
- GUT 20 km: Strecke von etwa 20 km mit einem positiven Höhenunterschied von etwa 1.130 D+; Start Sonntag, 17. Mai 2026 um 9:30 Uhr an der Piazza della Libertà, Bassano del Grappa, Ziel beim Ristorante Antica Abbazia, Borso del Grappa.
Die Strecken werden mit Bändern, Pfeilen und Beschilderung angemessen markiert. Für alle Teilnehmer ist es Pflicht, über den offiziellen GPX-Track ihres Rennens auf einer GPS-Uhr, einem dedizierten Gerät oder einem Smartphone zu verfügen und ihn selbstständig nutzen zu können.
Die Organisation behält sich das Recht vor, die Strecken, die Höhenunterschiede, die Distanzen, die Standorte der Verpflegungsstellen und die Start- und/oder Zielzeiten jederzeit aus Gründen der Sicherheit, der Wetterbedingungen, des Geländezustands oder aufgrund von Anordnungen der zuständigen Behörden zu ändern.
Art. 4 – Teilnahme und Voraussetzungen
Die Teilnahme steht italienischen und ausländischen Athleten offen, die die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Mindestalter: - GUT 80 km: mindestens 20 Jahre vollendet am Tag des Rennens; - GUT 40 km und GUT 20 km: mindestens 18 Jahre vollendet am Tag des Rennens.
- Ärztliches Attest: Die Teilnahme setzt den Besitz eines ärztlichen Wettkampftauglichkeitsattests für Leichtathletik voraus, das am Tag des Rennens gültig ist und gemäß den geltenden italienischen Vorschriften ausgestellt wurde. Das Attest muss bei der Anmeldung hochgeladen oder in jedem Fall gemäß den im Bereich "Anmeldung" des Wedosport-Portals angegebenen Modalitäten übermittelt werden. Ohne gültiges Attest wird die Startnummer nicht ausgehändigt und der Athlet kann nicht am Rennen teilnehmen.
- Ausländische Athleten: Ausländische Athleten ohne Wohnsitz in Italien können teilnehmen, indem sie eine Selbsterklärung vorlegen, mit der sie bescheinigen, dass sie über die medizinisch-sportliche Tauglichkeit für die Ausübung des Naturlaufs über lange Distanzen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes verfügen, wobei sie jede persönliche Verantwortung diesbezüglich übernehmen und somit die Organisation von jeglicher Haftung freistellen. Die Organisation behält sich vor, bei Bedarf eine Kopie der ärztlichen Unterlagen anzufordern.
- Es sind keine Alterskategorien vorgesehen: Es werden nur absolute Herren- und Damenwertungen für jede Distanz erstellt.
- Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung
Art. 5 – Teilweise Selbstversorgung
Die Rennen des GUT – Grappa Ultra Trail werden unter dem Regime einer teilweisen Selbstversorgung mit Wasser und Nahrung ausgetragen. Die Organisation richtet entlang der Strecken Verpflegungsstellen ein, orientierend etwa alle 15 km, ausgestattet mit Getränken und fester Nahrung. Die genaue Distanz zwischen jedem Kontrollpunkt und jeder Verpflegungsstelle wird innerhalb von 10 Tagen vor der Veranstaltung mitgeteilt und kann in jedem Fall aus nicht der Organisation zurechenbaren Gründen (Wetter usw.) Änderungen unterliegen. Die Details (Art der Verpflegung, Standort, Kilometerangabe) werden auf der offiziellen Website und in der Streckenkarte veröffentlicht.
An den Verpflegungsstellen werden keine Einwegbecher bereitgestellt: Jeder Teilnehmer muss mit einem persönlichen Becher und Besteck oder einem geeigneten Behälter (Trinkflasche, Flask usw.) ausgestattet sein.
Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine eigenen Wasser- und Nahrungsvorräte zwischen einer Verpflegungsstelle und der nächsten selbstständig zu verwalten, entsprechend seinen eigenen Bedürfnissen und den Wetterbedingungen.
Art. 6 – Anmeldung und erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Portal www.wedosport.net Die Öffnungs- und Schließungsdaten der Anmeldung sowie die maximale Anzahl der für jede Distanz verfügbaren Startnummern werden auf der offiziellen Website der Veranstaltung www.grappaultratrail.com mitgeteilt. Maximale Gesamtteilnehmerzahl: 220 Athleten, aufgeteilt auf die drei Distanzen: 50 Athleten für die 20 km, 50 Athleten für die 40 km, 100 Athleten für die 80 km. Hinzu kommen 20 Gäste nach Ermessen der Organisation.
Die Anmeldung gilt erst nach Eingang der Zahlung der Gebühr und dem Hochladen eines gültigen ärztlichen Wettkampfattests als abgeschlossen und gültig. Die Übermittlungsmodalitäten und die Fristen für die Vorlage des Attests werden auf der offiziellen Website www.wedosport.net und www.grappaultratrail.com angegeben.
Art. 7 – Anmeldegebühren
Die Anmeldegebühren für die drei Distanzen (GUT 80 km, GUT 40 km, GUT 20 km), etwaige Preisstufen und etwaige ermäßigte Tarife werden später festgelegt. Gebührenbeträge:
- GUT 100 km: Euro 100.-
- GUT 80 km: Euro 100.-
- GUT 40 km: Euro 50.-
- GUT 20 km: Euro 30.-
Die Zahlung der Gebühr umfasst: Startpaket, Startnummer, Zeitmessdienste, Betreuung und Sicherheit im Rennen, Verpflegung auf der Strecke, abschließende warme Mahlzeit beim Ristorante Antica Abbazia.
Art. 8 – Rückerstattungen und Übertragung der Startnummern
Die Anmeldegebühr ist in keinem Fall erstattungsfähig. Die Übertragung der Startnummer an eine andere Person, die die für die Teilnahme an der Veranstaltung gemäß Art. 4 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist bis zur Frist vom 30.04.2026 gestattet. Die etwaigen Verwaltungskosten für die Abwicklung der Übertragung betragen 10 Euro.
Art. 9 – Pflichtausrüstung
Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich jeder Teilnehmer - unter Androhung des Ausschlusses von der Veranstaltung - für die gesamte Dauer des Rennens die folgende Pflichtausrüstung mitzuführen, die stichprobenartigen Kontrollen am Start, entlang der Strecke und im Ziel unterliegt.
Pflichtausrüstung – GUT 80 km:
- Rucksack oder Hüfttasche, geeignet für das Laufen im Gebirge; - lange Hose; - Wasserreserve von mindestens 1 Liter (Trinkflaschen oder Flasks); - funktionierende Stirnlampe mit Ersatzbatterie oder eine zweite geladene Stirnlampe; - wasserdichte/winddichte Jacke mit Kapuze, geeignet für widrige Wetterbedingungen im Gebirge; - langärmeliges Thermoshirt; - 3/4-lange oder lange Hose; - Handschuhe und Mütze/Haube oder Buff; - Rettungsdecke; - Trillerpfeife; - persönlicher Becher oder Besteck; - GPS-Uhr oder -Gerät mit geladenem Streckentrack; - persönlicher Becher oder weithalsige Trinkflasche, die als Becher verwendet werden kann; - geladenes Mobiltelefon.
Pflichtausrüstung – GUT 40 km:
- Rucksack oder Hüfttasche; - Wasserreserve von mindestens 0,5 Liter; - wasserdichte/winddichte Jacke; - langärmeliges Thermoshirt; - Handschuhe und Mütze/Haube oder Buff; - Rettungsdecke; - Trillerpfeife; - persönlicher Becher oder Besteck; - geladenes Mobiltelefon; - GPS-Uhr oder -Gerät mit geladenem Streckentrack;
Pflichtausrüstung – GUT 20 km:
- Rucksack oder Hüfttasche; - Wasserreserve von mindestens 0,5 Liter; - wasserdichte/winddichte Jacke; - langärmeliges Thermoshirt; - Handschuhe und Mütze/Haube oder Buff; - Rettungsdecke; - Trillerpfeife; - persönlicher Becher oder Besteck; - geladenes Mobiltelefon; - GPS-Uhr oder -Gerät mit geladenem Streckentrack
Die Organisation behält sich vor, die Liste der Pflichtausrüstung entsprechend den vorhergesagten Wetterbedingungen und der Entwicklung der Lage zu ändern und zu ergänzen (z. B. Pflicht zu zusätzlicher Kleidung bei Kälte, Regen oder Schnee). Etwaige Änderungen werden auf der offiziellen Website und im Pre-Race-Briefing mitgeteilt.
Die Verwendung von Stöcken ist auf allen Distanzen gestattet; wenn sie verwendet werden, müssen sie für das gesamte Rennen mitgeführt werden und dürfen nicht auf der Strecke zurückgelassen werden, außer an den von der Organisation ausdrücklich angegebenen Stellen.
Art. 10 – Startnummern
Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 8. Sie wird jedem Teilnehmer einzeln ausgehändigt, gegen Vorlage eines Ausweisdokuments und Bestätigung der Gültigkeit des ärztlichen Attests.
Die Startnummer muss für die gesamte Dauer des Rennens sichtbar auf der Brust oder dem Bauch getragen werden. Es ist verboten, sie zu falten, zu verdecken oder zu verändern. Die Startnummer ist der Passierschein für den Zugang zu den Diensten der Veranstaltung (Verpflegungsstellen, Shuttles, Zielbereich, Toiletten usw.).
Art. 11 – Sicherheit und medizinische Betreuung
Die Organisation richtet einen sanitätsdienstlichen Rettungsdienst sowie Bergrettungsteams in den am stärksten exponierten Bereichen der Strecke ein. Die Verpflegungs- und Kontrollpunkte werden über Funk oder Telefon mit der Rennleitung verbunden.
Die Ärzte und die Verantwortlichen der Rettung sind befugt, jeden Teilnehmer, den sie aus gesundheitlichen und/oder Sicherheitsgründen für nicht geeignet halten fortzufahren, anzuhalten und, falls erforderlich, aus dem Rennen zu nehmen.
Art. 12 – Kontrollpunkte und Verpflegungsstellen
Entlang der Strecke werden Kontrollpunkte eingerichtet, die oft mit den Verpflegungsstellen zusammenfallen. Nur Läufer mit gut sichtbarer Startnummer haben Zugang zu den Verpflegungsstellen. Standort und Art der Verpflegungsstellen (fest/flüssig) werden auf den offiziellen Karten und auf der Website der Veranstaltung angegeben. Es können "fliegende" Kontrollen eingerichtet werden, die nicht auf den Karten angegeben sind, um die Einhaltung der Strecke und des Reglements zu überprüfen. Die Kontrollen werden von der Organisation beauftragtem Personal durchgeführt, das mit einem geeigneten Erkennungsausweis ausgestattet ist.
Art. 13 – Maximalzeiten und Karenzzeiten
Die Maximalzeiten zum Beenden der Rennen sind wie folgt festgelegt: - GUT 80 km: Maximalzeit 22 Stunden; - GUT 40 km: Maximalzeit 10 Stunden; - GUT 20 km: Maximalzeit 5 Stunden.
Die Karenzzeiten (Durchgangszeitlimits) an den wichtigsten Kontrollpunkten werden bis zum 01.05.2025 auf der offiziellen Website und den Social-Media-Kanälen der Veranstaltung sowie auf den Höhenprofilen der Strecken definiert und veröffentlicht. Um im Rennen fortfahren zu können, müssen die Teilnehmer die Kontrollpunkte vor dem festgelegten Zeitlimit durchqueren und wieder verlassen; andernfalls werden sie angehalten und als ausgeschieden betrachtet.
Art. 14 – Aufgaben und Rücktransport
Im Falle einer Aufgabe ist der Teilnehmer verpflichtet, seinen Rücktritt am nächstgelegenen Kontrollpunkt oder an der nächstgelegenen Verpflegungsstelle zu melden und sich als ausgeschieden registrieren zu lassen. Er ist außerdem verpflichtet, die Rennleitung per SMS oder Telefonanruf an die von der Organisation angegebene Notrufnummer zu informieren.
Der Rücktransport der ausgeschiedenen Teilnehmer wird im Rahmen des Möglichen von den wichtigsten Kontrollpunkten oder den dafür vorgesehenen Verpflegungsstellen aus gewährleistet. Die sofortige Bergung von Athleten, die an unbesetzten Punkten oder außerhalb der vorgesehenen Bereiche aufgeben, ist nicht gewährleistet, außer im Falle eines medizinischen Notfalls.
Art. 15 – Betreuung im Rennen, Begleitung, Tiere
Die Betreuung durch Begleitpersonen ist nur in den Bereichen der Verpflegungsstellen oder an den von der Organisation ausdrücklich genehmigten Stellen gestattet, ohne den regulären Ablauf des Rennens und den Durchgang der anderen Athleten zu behindern, wobei die Organisation von jeglicher Haftung diesbezüglich freigestellt wird.
Es ist verboten, sich von nicht zum Rennen angemeldeten Personen entlang der Strecke begleiten zu lassen (Pacer) und außerhalb der genehmigten Zonen externe Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Es ist verboten, mit Hunden oder anderen mitgeführten Tieren teilzunehmen.
Art. 16 – Strafen und Disqualifikationen
Die Organisation kann gegen Teilnehmer, die das Reglement nicht einhalten, Strafen oder Disqualifikationen verhängen. Beispielhaft und nicht abschließend stellen folgende Gründe für Disqualifikation oder Strafe dar:
- Nichteinhaltung der offiziellen Strecke (Abkürzen der Strecke, Verwendung von Abkürzungen); - Laufen im Bereich des Gedenkstätte (man geht im Schritttempo aus Respekt vor der Heiligkeit des Ortes); - vollständiges oder teilweises Fehlen der Pflichtausrüstung zum Zeitpunkt der Kontrollen; - Nichteinhaltung der Karenzzeiten; - nicht sichtbar getragene oder veränderte Startnummer; - Tausch der Startnummer mit einer anderen Person; - auf die Strecke geworfener Abfall oder respektloses Verhalten gegenüber der Umwelt (Verschmutzung, Schädigung von Flora/Fauna); - Nutzung von Transportmitteln während des Rennens; - externe Betreuung außerhalb der genehmigten Bereiche; - sich von nicht angemeldeten Personen entlang der Strecke begleiten lassen; - Beleidigungen, Drohungen oder unkorrektes Verhalten gegenüber Freiwilligen, Organisatoren oder anderen Athleten; - unterlassene Hilfeleistung für einen Teilnehmer in Schwierigkeiten; - Verweigerung, sich etwaigen von der Organisation geforderten ärztlichen Kontrollen zu unterziehen.
Das Ausmaß der Strafe oder einer etwaigen Disqualifikation liegt im Ermessen der Organisation, je nach Schwere des Vorfalls.
Art. 17 – Streckenänderungen und Absage
Aus Gründen der Sicherheit, widriger Wetterbedingungen, Anordnungen der Behörden oder höherer Gewalt behält sich die Organisation das Recht vor, die Strecke, die Startzeiten, die Karenzzeiten, den Standort der Verpflegungsstellen und Kontrollpunkte jederzeit zu ändern, das Rennen auszusetzen oder abzusagen.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus nicht der Organisation zurechenbaren Gründen ist keine Rückerstattung der Anmeldegebühren vorgesehen. Etwaige Formen des Schutzes (z. B. Gutscheine für spätere Ausgaben) können nach Ermessen der Organisation geprüft und mitgeteilt werden.
Art. 18 – Versicherung
Die Organisation schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ab. Die Teilnahme erfolgt in jedem Fall unter der ausschließlichen Verantwortung der Teilnehmer, die mit der Anmeldung auf jeden Regressanspruch gegenüber der Organisation für während der Veranstaltung erlittene Unfälle oder Schäden verzichten und die Organisation von jeglicher Haftung freistellen.
Art. 19 – Wertungen und Preise
Für jede der drei Distanzen (GUT 80 km, GUT 40 km, GUT 20 km) werden absolute Herren- und Damenwertungen erstellt. Gewertet werden nur Athleten, die die Ziellinie ordnungsgemäß innerhalb der vorgesehenen Maximalzeit erreichen. Ausgezeichnet werden die ersten 3 Männer und die ersten 3 Frauen jeder Distanz. Es sind keine Geldpreise vorgesehen.
Art. 20 – Bildrechte
Mit der Anmeldung zum Rennen ermächtigt der Teilnehmer die Organisation ausdrücklich, die Standbilder und bewegten Bilder, die ihn während der Veranstaltung darstellen, kostenlos auf jedem Träger (fotografisch, Video, digital) und zu Werbe-, Informations- oder kommerziellen Zwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu verwenden, ohne zeitliche Begrenzung und ohne dass eine weitere Zustimmung erforderlich ist.
Art. 21 – Verarbeitung personenbezogener Daten
Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer von der Organisation ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie für den Versand von Informationsmitteilungen zur Veranstaltung selbst verarbeitet. Die vollständige Informationserklärung zur Datenverarbeitung wird auf der offiziellen Website der Veranstaltung bereitgestellt und muss bei der Anmeldung akzeptiert werden.
Art. 22 – Zuständiges Gericht
Für jede Streitigkeit, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieses Reglements ergibt, ist ausschließlich das Gericht von Treviso zuständig.
Art. 23 – Sprache des Reglements
Dieses Reglement ist in italienischer Sprache verfasst. Eine englischsprachige Version kann zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt werden; im Falle von Abweichungen zwischen den beiden Versionen ist der italienische Text maßgebend.
Art. 24 – Shuttleservice
Die Organisation stellt einen Shuttleservice zum Preis von 10 € zur Verfügung, um die logistischen Bewegungen zwischen den wichtigsten Punkten der Veranstaltung zu erleichtern. Es wird Folgendes präzisiert:
- Nur Hinfahrt: Der Shuttleservice ist ausschließlich für den Transport der Teilnehmer vom Zielbereich (Ristorante Antica Abbazia, Borso del Grappa) zum Startbereich (Piazza della Libertà, Bassano del Grappa) vorgesehen. Dieser Service ermöglicht es den Athleten, ihr Auto vor dem Rennen im Ziel zu parken und sich nach Beendigung des Rennens bereits am Zielort zu befinden.
- Keine Rückfahrt: Nach Beendigung des Rennens ist kein Shuttleservice für die umgekehrte Strecke (vom Ziel zum Start) vorgesehen. Jeder Teilnehmer muss daher seine eigene Rückfahrt selbstständig organisieren, falls er sein Transportmittel in Bassano del Grappa gelassen hat.
Art. 25 – Ich werfe meinen Abfall nicht weg
Die Veranstaltung folgt dem Grundsatz "Ich werfe meinen Abfall nicht weg". Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Umwelt zu respektieren und das Zurücklassen jeglicher Art von Abfall entlang der Strecke zu vermeiden. Etwaiger Abfall muss ausschließlich in den von der Organisation bereitgestellten Bereichen aufbewahrt und entsorgt werden.